Hofmatt
Infolge eines Fasnachtsanlasses der Polterzunft Staretschwil
Am Mittwoch, 15. Februar 2012, 19.30 bis 21.30 Uhr, gilt folgende Verkehrbeschränkung:
- Die Hofmattstrasse wird von 19.30 bis 21.30 Uhr gesperrt
- Die Verkehrssperrung wird signalisiert. Die Regelung des Verkehrsdienstes erfolgt durch den Veranstalter
- Die Zufahrt für Ambulanz-, Feuerwehr- und Polizeifahrzeuge muss jederzeit möglich sein
- Die Anwohner können ihre Fahrzeuge unbeschränkt auf dem Parkplatz im Ring oder auf dem Gemeindehausparkplatz abstellen
Gemeindehausparkplatz
Infolge des Guggentreffens der Rohrdorfer Chessler
Am Donnerstag, 16. Februar 2012, ganzer Tag, gilt folgende Verkehrbeschränkung:
- Der Gemeindehausparkplatz ist gesperrt. Die Zufahrt der Anwohner ist gewährleistet.
Hinterbächlistrasse
Infolge des Hinterbächliballs der Oberrohrdorfer Fasnachtscliquen
Am Samstag, 18. Februar 2012, von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr, gilt folgende Verkehrsbeschränkung:
- Die Hinterbächlistrasse ist nur vom Zentrum her (Höhe Einmündung Zelgli) in Richtung Turnhalle Hinterbächli (bis zur Einmündung in die Dorfstrasse) befahrbar. Die Wegfahrt erfolgt über die Dorfstrasse.
Die Verkehrsumleitung ist signalisiert. Die Regelung des Verkehrsdienstes erfolgt durch den Veranstalter. Die Zufahrt zu den Quartieren bleibt während dieser Zeit gewährleistet.
Badenerstrasse, Ringstrasse, Dorfstrasse und Hinterbächlistrasse
Infolge des Kinderfasnachtsumzugs der Polterzunft Staretschwil
Am Sonntag, 19. Februar 2012, von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr, gilt folgende Verkehrsbeschränkung:
- Temporäre Sperrung der Badenerstrasse, der Ringstrasse, Dorfstrasse und Hinterbächlistrasse
- Der Verkehr (inkl. Busverkehr) auf der Hauptstrasse wird zeitweise über die Hinterbächlistrasse und die Dorfstrasse umgeleitet.
- Die temporäre Verschiebung der Bushaltestellen Brüggliacher und Staretschwil wird gut ersichtlich markiert. Die Busbenützer werden zusätzlich von Verkehrsposten auf die Verschiebung aufmerksam gemacht.
Die Verkehrsumleitung ist signalisiert. Die Regelung des Verkehrsdienstes erfolgt durch den Veranstalter.
Hinterbächlistrasse
Infolge der Generalversammlung der Raiffeisenbank Rohrdorferberg-Fislisbach
Am Samstag, 10. März 2012, von 16.30 Uhr bis 24.00 Uhr, gilt folgende Verkehrsbeschränkung:
- Die Hinterbächlistrasse ist nur vom Zentrum her (Höhe Einmündung Zelgli) in Richtung Turnhalle Hinterbächli (bis zur Einmündung in die Dorfstrasse) befahrbar. Die Wegfahrt erfolgt über die Dorfstrasse.
Die Verkehrsumleitung ist signalisiert. Die Regelung des Verkehrsdienstes erfolgt durch den Veranstalter. Die Zufahrt zu den Quartieren bleibt während dieser Zeit gewährleistet.
Hinterbächlistrasse
Infolge zweier Konzerte des Jugendchors "Generations Rohrdorf"
Am Samstag, 24. März 2012, von 18.00 Uhr und am Sonntag, 25. März 2012, von ca. 15.00 Uhr, jeweils bis Veranstaltungsende, gilt folgende Verkehrsbeschränkung:
- Die Fahrzeuge der Konzertbesucher werden entlang der Hinterbächlistrasse (halb auf Fahrbahn, halb auf Trottoir) parkiert. Auf eine Einbahnsignalisation wird verzichtet. .
Die Regelung des Verkehrsdienstes erfolgt durch die Feuerwehr. Die Zufahrt zu den Quartieren bleibt während dieser Zeit gewährleistet.











